Ratgeber: Was Sie bei einem Autounfall tun müssen

Was Sie bei einem Autounfall tun müssen

Jede Minute passieren in Deutschland rund sieben Verkehrsunfälle. Macht im Jahr über vier Millionen. Meistens genügt schon ein kleiner unaufmerksamer Moment, schon ist es passiert. Doch was nun tun?


Wichtigste Regel bei einem Unfall: Bleiben Sie ruhig. Und befolgen Sie die diese Schritte.

  1. Unfallstelle sichern
    Zuerst ist es wichtig, dass Sie den Unfallort so gut es geht erkennbar machen. Damit andere weitere Fahrzeuge rechtzeitig gewarnt sind und diese notfalls ausweichen können. Schalten Sie also die Warnblinkanlage, eventuell auch die Beleuchtung Ihres Fahrzeugs ein. Ebenfalls wichtig: Ziehen Sie Ihre Warnweste an. Anschließend stellen Sie das Warndreieck auf. Und zwar auf einer Landstraße 100 m vor dem Unfallort, auf einer Autobahn 200 m davor.

  2. Verletzen helfen
    Gab es Verletzte, kümmern Sie sich um diese und bringen Sie die Personen aus der Gefahrenzone. Falls sich eine oder mehrere der Unfallbeteiligten schwerere Verletzungen zugezogen haben, wählen Sie den Notruf.

    Wichtig: Unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat und hat gerichtliche Folgen!


  3. Polizei rufen
    Bei Bagatellschäden ist sie nicht nötig, ansonsten schon: die Polizei. Bei Unfällen mit Verletzten oder gar Toten ist das Wählen des europaweiten Notrufs 112 für Rettungsdienst und/oder Feuerwehr übrigens Pflicht. Diese informieren übrigens automatisch die Polizei. Apropos: Bei Sachschäden (ohne Verletzte) können Sie direkt die Polizei (110) rufen. Gleiches gilt bei Unfällen, bei denen ein Beteiligter offensichtlich unter Drogen oder Alkohol steht. Oder wenn eine der am Unfall beteiligten Personen im Ausland lebt bzw. das Auto im Ausland zugelassen ist. Trifft die Polizei am Unfallort ein, notieren Sie sich Namen und Dienststelle der Beamten. So haben Sie bei eventuellen Rückfragen die direkten Ansprechpartner. Danach räumen Sie möglichst schnell den Unfallort, um Staus und damit eventuell weitere Unfälle zu verhindern.

    Wichtig: Dokumentieren und markieren Sie zuvor die Stellung der Unfallfahrzeuge.


  4. Beweise sammeln
    Sollten Sie – Stichwort Bagatellschaden – nicht die Polizei brauchen, liegt es an Ihnen, Beweise zu sammeln. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle sowie die Stellung der beteiligten Fahrzeuge. Und zwar aus unterschiedlichen Winkeln und Richtungen. Ein guter Rat ist außerdem, die Fotos einmal mit Blitzlicht (Spiegelung) und einmal ohne zu schießen.

    Wichtig: Achten Sie auf Details wie zum Beispiel Glassplitter, Bremsspuren etc.


  5. Unfall dokumentieren
    Verfassen Sie unbedingt einen Unfallbericht und tragen in diesen alle relevanten Details wie Ort, Uhrzeit und Datum des Unfalls sowie auch Name, Adresse, Kennzeichen und Telefonnummer des Unfallgegners ein. Ebenfalls ein guter Rat: Bestehen Sie auf Herzeigen des KFZ-Scheins. Denn der Fahrer muss nicht unbedingt der Fahrzeughalter sein. Auch von eventuellen Zeugen sollten Sie Name und Anschrift notieren, falls später Uneinigkeiten zum Unfallhergang aufkommen. Abschließend ist der Unfallbericht von allen Beteiligten zu unterzeichnen.

    Wichtig: Verfassen Sie den Bericht subjektiv und beschreiben Sie allein den Unfallhergang.


  6. abwarten
    Sind bei dem Unfall keine anderen Personen verwickelt oder zu Schaden gekommen, umso besser. Dennoch gilt jetzt vor allem eines: warten. Haben Sie zum Beispiel ein geparktes Auto angefahren, müssen Sie mindestens eine halbe Stunde am Unfallort bleiben. Entfernen Sie sich früher, kann dies als Fahrerflucht und somit als Straftat gelten. Machen Sie innerhalb dieser 30 Minuten den Besitzer nicht ausfindig, hinterlassen Sie am beschädigten Fahrzeug Ihre Kontaktdaten. Danach müssen Sie die Polizei aufsuchen und den Unfall melden. Alternative: Rufen Sie gleich die Polizei.

  7. Versicherung informieren
    Zuletzt ist der Unfall der Versicherung zu melden. Und zwar innerhalb von einer Woche. Ausnahme sind Unfälle mit Todesopfern: Hier zählt die Frist sogar nur 48 Stunden.

Ein guter Rat nach einem Unfall ist, wenn Sie sich an einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen wenden. Tipp: Sind Sie an dem Unfall schuldlos, muss die Versicherung Ihres Unfallgegners für den Gutachter aufkommen. Mit dem Gutachten eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen und der Hilfe eines Anwalts sind Sie gegen eventuelle Konflikte mit dem Unfallgegner bestens vorbereitet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert