Schadenfreiheitsklasse: Warum sie so wichtig ist

Schadenfreiheitsklasse SF-Klasse Kfz-Versicherung

Schadenfreiheitsklasse, das Wort kennt wohl jeder Autohalter. Doch was genau ist die „SF-Klasse“? Was macht sie bei der Autoversicherung so interessant? Und warum spart sie sogar bares Geld? Hier die Antworten.

Die Schadenfreiheitsklasse ist einer von mehreren Faktoren, die die Höhe des Beitrags der Kfz-Versicherung bestimmen. Was viele nicht wissen: Die Prozentsätze zu den jeweiligen Klassen variieren von Versicherung zu Versicherung. Einige Gesellschaften bieten zudem Absicherungsmöglichkeiten, um im Falle eines Unfalls eine Höherstufung zu umgehen.

Schadenfreiheitsklasse: Kein Unfall, mehr Rabatt

Einmal im Jahr ziehen die Versicherungen Bilanz. Wer unfallfrei gefahren ist, erhält einen Schadenfreiheitsrabatt. Und wird in eine bessere SF-Klasse eingestuft. Quasi zur Belohnung. Die Klassen reichen von SF M (Malusklasse) bis zur sehr günstigen Schadenfreiheitsklasse SF 35.

Die Versicherungen gewähren die Rabattstufen für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Keine Rabatte gibt es auf die Teilkaskoversicherung. Diese deckt nur Schäden, auf die der Versicherungsnehmer keinen Einfluss hat. Zum Beispiel Hagelschäden, Wildkollisionen und Steinschläge.

Höchste Rabatt nach 35 Jahren ohne Unfall

Wer 35 Jahre ohne selbst verursachten Unfall fährt, bekommt den höchsten Rabatt. Bei vielen Versicherungen fallen dann nur noch 20 % des Versicherungsbeitrages an. Wer hingegen einen oder mehrere Unfälle im Jahr verursacht, muss mit einer Höherstufung rechnen. Fahranfänger starten übrigens nicht mit 100 % Beitragssatz in der Schadenfreiheitsklasse SF 1, sondern in der Regel in SF 0. Dort zahlen sie bis zu 230 % des Beitrages.

Pechvögel sind die, die gleich im ersten Beitragsjahr einen Unfall bauen. Die nämlich stuft die Versicherung in die sogenannte Malusklasse ein. Dann fallen bis zu 245 % an. Das gleiche Schicksal ereilt Fahrer, die zwar nicht mehr als Fahranfänger gelten, aber gehäuft Unfälle verursachen. Einen Vorteil haben Fahranfänger, die am begleiteten Fahren ab 17 teilgenommen haben. Oder schon länger einen Führerschein besitzen, aber erstmalig einen Fahrzeug versichern. Sie landen in der Klasse SF ½ und bezahlen etwa 140 % des Beitrages.

Schadenfreiheitsrabatt bestimmt Beitrag

Für die Höhe des Beitrages entscheidend sind neben der SF-Klasse aber noch einige andere Faktoren. Beispielsweise:

  • Fahrzeugtyp,
  • Wohnort,
  • Geburtsdatum des Versicherungsnehmers und
  • die Zeit in Führerscheinbesitz.

Vor allem der Fahrzeugtyp spielt eine wichtige Rolle. Häufig angemeldete und gern von Anfängern gefahrene Autos wie Opel Corsa oder Renault Twingo sind statistisch häufiger in Unfälle verwickelt. Deshalb teurer in der Autoversicherung. Bei der Kfz-Haftpflicht unterteilen die Versicherungen die Fahrzeuge wieder in 16 verschiedene Typklassen. Diese Typklassen bilden die Grundlage für den Versicherungsbeitrag.

Schadenfreiheitsklasse und Rabattschutz

Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, einen Rabattschutz zu buchen. Dieser Rabattschutz verhindert die Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse bei einem Unfall. Allerdings ist der Rabattschutz bei den meisten Versicherungen erst ab einer bestimmten SF-Klasse erhältlich.

Schwierigkeiten kann es bei einem Versicherungswechsel geben. Denn eine neue Kfz-Versicherung muss den Rabattschutz der alten Autoversicherung nicht anerkennen. Was von der Versicherern auch gern praktiziert wird. Andersherum: Hat der Versicherungsnehmer den Rabattschutz genutzt, wird er beim Versicherungswechsel möglicherweise höher eingestuft.

SF-Klasse: (Kein) Verfall nach sieben Jahren

Früher galt übrigens eine böse Regel. Wurde eine SF-Klasse länger als sieben Jahre nicht genutzt, verfiel sie. Nach sieben Jahren ohne Autoversicherung wurde man somit als Neuling eingestuft, wenn man wieder ein Fahrzeug versicherte. Heute können Versicherungsnehmer die Rabatte aus lange nicht genutzten Verträgen bei vielen Versicherungen reaktivieren. Voraussetzung ist ein Nachweis über die Schadenfreiheitsklasse. Wer seine Versicherung wechselt oder kündigt, sollte deshalb immer einen Nachweis über die Schadenfreiheitsklasse anfordern.

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